Freitag, April 15, 2016

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ERMÄCHTIGUNG

Die Abschaffung
Der Beleidigung
Macht nur Sinn
Wenn die Schmähung
Des Gesetzes
Über die Satire
Als Erfolg erfolgt
Der Prozess
Ewigen Missverstehens
Der Politikasterei
Von Meinungsfreiheit
Im Flüchtlingsabkommensgemenge
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Gegen 13:00 Uhr MESZ gab es heute (15.4.2016) eine Erklärung der Kanzlerin Merkel zum Fall Böhmermann und zur Anwendung des § 103 StGB. "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Die Kanzlerin teilte mit, die Regierung habe die Ermächtigung zur Anwendung dieses Paragraphen erteilt.


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