ERMÄCHTIGUNG
Die
Abschaffung
Der
Beleidigung
Macht
nur Sinn
Wenn
die Schmähung
Des
Gesetzes
Über
die Satire
Als
Erfolg erfolgt
Der
Prozess
Ewigen
Missverstehens
Der
Politikasterei
Von
Meinungsfreiheit
Im
Flüchtlingsabkommensgemenge
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Gegen
13:00 Uhr MESZ gab es heute (15.4.2016) eine Erklärung der Kanzlerin
Merkel zum Fall Böhmermann und zur Anwendung des § 103 StGB. "Wer
ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre
Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in
amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet
beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung
beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Die Kanzlerin teilte mit, die Regierung habe die Ermächtigung zur
Anwendung dieses Paragraphen erteilt.
Klau|s|ens ist als Dichtschreibkunstmaleurpoetenrebell Weltling und Hinterweltling in einer Person
Klausens Blog
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